Rechtliches

Ergänzenden Bedingungen für Internetdienstleistungen der NaTeK UG (haftungsbeschränkt) & Co KG

 
1. Leistungsgrundlage
1.1 NaTeK UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Watzmannstraße 8, 86836 Graben (nachfolgend „NaTeK“ genannt) erbringt die unter §5 aufgeführten Leistungen ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Geschäftsbedingungen sowie dieser ergänzenden Bedingungen für Internetdienstleistungen. Abweichender Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Alle durch NaTeK erbrachten Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Wünscht der Kunde unüblich hohe Dienst- und Werksverträge, ist NaTeK berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu fordern.
   
2. Ergänzungen
2.1 Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
   
3. Angebote, Leistungsumfang
3.1 Die Preise, die NaTeK veröffentlicht verstehen sich incl. E-Mail-Support, sowie Zugriff auf das Support-Ticket-System. Der Support beschränkt sich auf die Leistung des gemieteten Speicherplatzes für Internetpräsenzen bzw. Server. Weitere Hilfe, hinsichtlich CGI-Script-Programmierung, Java-Applet-Programmierung, Anwendung von Microsoft® Front Page™, Datenbankeinbindung und ähnlichem, sind in diesen Support nicht enthalten.
3.2 Möchte der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch nehmen, die nicht im E-Mail-Support für den Speicherplatz für Internetpräsenz enthalten sind, so werden diese gemäß einer im Einzelfall zu bestimmenden Vergütung berechnet.
3.3 NaTeK ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und die Nutzung von Mehrwertdiensten. Einzelheiten und Umfang der Leistung ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Mietvertrag.
3.4 Soweit NaTeK entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.
3.5 NaTeK ist berechtigt, dass sich aus dem Vertrag ergebenes Leistungsangebot in Form und Inhalt zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Mietvertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.
   
4. Sicherheit der Daten
4.1 Soweit Daten an NaTeK oder auf den zu Verfügung gestellten Speicherplatz für eine Internetpräsenz - gleich welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien dieser Daten her.
Der Kunde ist für Sicherheitskopien seiner Daten selbst verantwortlich, NaTeK stellt keine Sicherheitskopien von Fremddaten her.
Für den Fall eines Datenverlustes ist der Kunde verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmalig zu übermitteln.
4.2 Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Bereich des Übertragungsweges die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Kunde ausdrücklich in Kauf.
4.3 Der Kunde erhält zur Nutzung ein Passwort. Er ist verpflichtet, dieses äußerst vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer evtl. unberechtigten Verwendung des Passwortes folgt.
   
5. Dienstleistung, Vertragslaufzeit und Zahlung
5.1 Mit der Annahme des Auftrages und der Vergabe von Speicherplatz und Passwort kommt ein Mietvertrag über die Nutzung einer durch NaTeK gestellten Dienstleistung zustande. Diese Dienstleistung wird entsprechend dem zwischen dem Kunden und NaTeK vereinbarten Mietvertrages berechnet.
5.2 Die Bindefristen, Laufzeiten, Verlängerungs- und Kündigungsfristen für das o.g. Angebot ergeben sich aus der entsprechenden Leistungsbeschreibung bzw. dem Mietvertrag.
5.3 Die Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Mietvertrag und ist jeweils gemäß der dort getroffenen Vereinbarung im Voraus zu entrichten.
   
6. Kündigung
6.1 Der jeweils geschlossene Mietvertrag ist zu den unter 5.2 genannten Zeitpunkten von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen kündbar.
6.2 Soweit im Mietvertrag zwischen den beiden Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Vertragsverhältnisses ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
6.3 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform
6.4 Kündigungen für Verträge die vor dem 30.06.2016 abgeschlossen wurden bedürfen der Schriftform gem. §126 BGB .
   
7. Rechnungsstellung
7.1 NaTeK berechnet dem Kunden die verbrauchsunabhängigen Leistungen gemäß der im Mietvertrag vereinbarten Abrechnungszyklen im Voraus.
7.2 Die Zahlungsverpflichtung des Kunden für Verbrauchsunabhängige Leistungen ergibt sich der Höhe und Fälligkeit nach aus dem Mietvertrag mit dem Kunden.
7.3 Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1 / 30 des Monatsentgeltes berechnet.
7.4 Für verbrauchsabhängige Kosten stellt NaTeK nach eigenem Ermessen die Rechnung monatlich oder vierteljährlich, nach Höhe des Aufwandes.
   
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung
8.1 Gegen die Ansprüche von NaTeK kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegen gehalten wird.
8.2 Schadensersatzansprüche aufgrund von Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von NaTeK nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.
8.3 Dauert eine Störung der Leistungen und Technik von NaTeK, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und die Gebühren, die auf eine Vorbestellung verbrauchsabhängiger Leistungen (Bandbreiten) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern.
Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht auf die Infrastruktur von NaTeK zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und/oder die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist, bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
8.4

Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von NaTeK liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen.
Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen gemäß Punkt 10 dieser AGB.

   
9. Zahlungsverzug
9.1 Die Zahlungen sind gemäß Mietvertrag fällig, das bedeutet im juristischen Sinne maximal 5 Werktage nach dem im Mietvertrag angegebenen Mietbeginn, sowie der darin angegebenen folgenden Zahlungsfälligkeiten.
9.2 NaTeK ist berechtigt das Angebot des Kunden sofort zu sperren, sofern die Zahlung nicht termingerecht eingeht.
9.3 Ein Einspruch gegen Rechnungen von NaTeK muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich erfolgen.
9.4 Bei Zahlungsverzug ist NaTeK berechtigt bei Privatpersonen Verzugszinsen in Höhe von 5%, bei gewerblichen Kunden in Höhe von 9% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern.
Falls NaTeK in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt diesen geltend zu machen.
Der Kunde ist berechtigt, NaTeK nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzuges kein, oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.5 NaTeK kann des Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung ganz oder teilweise länger als 30 Tage im Verzug befindet, NaTeK den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgen der Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.
9.6 Die Geltendmachung weiterer berechtigter Ansprüche bleibt NaTeK vorbehalten.
   
10. Verfügbarkeit der Dienste
10.1 NaTeK bietet ihre Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an.
10.2 Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden so frühzeitig wie möglich angekündigt.
10.3 NaTeK wird Störung ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellst möglich beseitigen.
   
11. Geheimhaltung, Datenschutz
11.1 Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, dass NaTeK personenbezogene Daten sowie Daten die zur Vertragserfüllung notwendig sind in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet und speichert.
   
12. Haftung und Haftungsbeschränkung
12.1 Schadensersatzansprüche aus Vertrag, aus Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung sowie unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber NaTeK wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
12.2 NaTeK haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens NaTeK vor.
12.3 Sofern nicht anderer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber
Kunden, die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von Diensten, die NaTeK stellt,
- durch die Übermittelung und Speicherung von Daten durch NaTeK,
- durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch NaTeK,
- durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von NaTeK oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittelung von Daten durch NaTeK nicht erfolgt ist der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
12.4 Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die NaTeK oder Dritten durch die Missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der durch NaTeK gestellten Dienste entstehen, oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
12.5 NaTeK haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen, die Leistungen von NaTeK unterbleiben.
   
13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
13.1 Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und NaTeK gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des Übereinkommens der UN über Verträge über den internationalen Warenkauf ( Convention on the international sale of goods ) ist, soweit zulässig, ausgeschlossen.
13.2 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist Graben.
13.3 Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz von NaTeK als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen.
NaTeK ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Kunden zu klagen.
13.4 Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in Fach- und Vertragsangelegenheiten an unten genannte Stellen zu
wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Vertrag eine andere, bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde:
NaTeK UG (haftungsbeschränkt) & Co KG, Watzmannstraße 8, 86836 Graben
13.5 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine den Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.
Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand: 15.05.2021 (01.10.2016)

Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 01.10.2016 wurden die AGB der Gesetzeslage angepasst. (6.3 und 6.4)
Anpassung der Anschrift wegen Umzugs zum 15.05.2021


Dieses Dokument als PDF downloaden